ENTWURF (Stand: 21.10.2015, 12.00)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Bestellungen über den Online-Shop der Riviera Maison B.V. durch Verbraucher aus der Bundesrepublik Deutschland (zuletzt geändert 21.10.2015)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf als Dealer
Hinterlegt bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel / KvK) in Amsterdam, Niederlande
Article 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1.Unter "Verkäufer" wird in diesen Geschäftsbedingungen verstanden: die Rivièra Groothandel B.V., Import/Export und Großhandel von Wohninterieur und Geschenkartikeln.
1.2. Unter "Käufer" wird in diesen Geschäftsbedingungen jeder verstanden, der mit dem Verkäufer einen Vertrag schließt.
1.3.Unter „Ablieferung" wird in diesen Geschäftsbedingungen verstanden: die Verschaffung der Ware in den Besitz des Käufers oder, im Falle eines Kaufs unter Eigentumsvorbehalt, die Verbringung der Ware in den Gewahrsam des Käufers.
Article 2. ANWENDBARKEIT
2.1. Diese Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle Offerten und Angebote des Verkäufers und auf sämtliche Verträge mit dem Verkäufer.
2.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit diese von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Article 3. OFFERTEN UND/ODER ANGEBOTE
3.1. Sämtliche Offerten und/oder Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass sie unwiderruflich sind.
Article 4. ZUSTANDEKOMMEN
4.1. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Annahme durch den Verkäufer oder durch die Erfüllung des Vertrages zustande.
4.2. Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Auftragsbestätigung übermittelt/übergibt, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vollständig und richtig, sofern der Käufer der Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich widerspricht.
Article 5. PREISE
5.1. Die vom Verkäufer angegebenen empfohlenen Verkaufspreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (MwSt.) und andere behördlich auferlegte Abgaben.
5.2. Von dem Verkäufer in Katalogen oder in anderer Weise empfohlene Verkaufspreise sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Nach dem Zustandekommen des Vertrages ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten Preise im Falle von unter anderem zwischenzeitlichen Erhöhungen und/oder Zuschlägen in Bezug auf Frachttarife, Zölle, Waren und/oder Grundstückspreise, Steuern, Löhne oder Sozialabgaben, bei einer Abwertung der niederländischen Währung und/oder der Aufwertung von Fremdwährungen sowie bei alle staatlichen Maßnahmen, die preiserhöhend wirken, zu erhöhen.
5.3. Betragen die oben genannten Preiserhöhungen in Bezug auf eine Ware insgesamt mehr als 20% des vereinbarten Preises ohne MwSt., ist der Käufer berechtigt, den Vertrag zu stornieren, sofern er dies dem Verkäufer unverzüglich nach entsprechender Kenntnisnahme schriftlich mitteilt. Der Käufer hat im Falle einer Stornierung keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Article 6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Der Verkäufer bleibt Eigentümer aller dem Käufer gelieferten Waren, bis der Kaufpreis für alle diese Waren in voller Höhe gezahlt worden ist.
6.2. Solange das Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist dieser nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder einem Dritten ein sonstiges Recht daran einzuräumen.
6.3. An gelieferten Sachen, die durch Zahlung in das Eigentum des Käufers übergegangen sind und sich noch im Besitz des Käufers befinden, behält sich der Verkäufer hiermit bereits heute für die Zukunft Pfandrechte im Sinne von Artikel 3:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek / BW) vor, dies zur weiteren Sicherheit für andere Forderungen, als die in Artikel 3: 92 Absatz 2 BW genannten Forderungen, die der Verkäufer aus welchem Grunde auch immer gegen den Käufer haben sollte.
6.4. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren.
6.5. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder der Verkäufer berechtigten Grund zur Sorge hat, dass diese Verbindlichkeiten nicht erfüllen werden, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer zu diesem Zweck unwiderruflich dazu, die Räume zu betreten, in denen sich die Liefersachen befinden.
6.6. Nach der Rücknahme wird dem Käufer der Marktwert bis zu einem Höchstbetrag des ursprünglichen Kaufpreises gutgeschrieben, dies abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer durch die Rücknahme entstanden sind.
6.7. Es ist dem Käufer gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen der normalen Ausübung seines Gewerbes an Dritte zu verkaufen und zu übertragen. Beim Verkauf auf Kredit ist der Käufer verpflichtet, mit seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Bestimmungen in diesem Artikel zu vereinbaren.
Article 7. ABLIEFERUNG UND GEFAHR
7.1. Die Ablieferung erfolgt wie ausdrücklich im Händlervertrag vereinbart und entsprechend den Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. auf der Rechnung.
7.2. Der Käufer trägt die Gefahr für die Waren, sobald ihn der Verkäufer davon unterrichtet hat, dass die Waren dem Käufer an dem vom Verkäufer anzugebenden Ort auf seinem Geländes oder an einem anderen Ort zur Verfügung stehen, oder sobald die Waren abgeliefert worden sind. Der Verkäufer gibt im Vertrag an, welches Bruchrisiko während des Transports vom Käufer oder vom Verkäufer zu tragen ist.
Article 8. LIEFERFRIST
8.1. Die Lieferfrist gilt als annäherungsweise vereinbart, es sei denn, eine möglicherweise genannte Frist wird ausdrücklich schriftlich als feste Frist qualifiziert.
8.2. Die Lieferfrist beginnt, wenn alle für die Vertragserfüllung notwendigen Angaben, die der Käufer dem Verkäufer zu erteilen hat, und die Anzahlung im Besitz des Verkäufers sind.
8.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, sich so weit wie möglich an die Lieferfrist zu halten, haftet jedoch nicht für die Folgen einer Überschreitung. Eine solche Überschreitung verpflichtet den Verkäufer weder zur Zahlung einer Entschädigung noch gibt sie dem Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist allerdings nach Verstreichen der Lieferfrist berechtigt, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, innerhalb von sechs Wochen zu liefern. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Article 9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1. Sämtliche Zahlungen des Käufers erfolgen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug oder Aufrechnung in der Geschäftsstelle des Verkäufers oder auf ein von diesem zu bezeichnendes Bankoder Girokonto.
9.2. Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit eine vollständige Vorauszahlung des Kaufpreises oder eine andere Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises zu verlangen, bevor mit der Vertragserfüllung begonnen wird oder die Erfüllung des Vertrages fortgesetzt wird.
9.3. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist der Käufer im Verzug, ohne dass dafür eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und schuldet der Käufer ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 1,5% pro (angefangenen) Monat auf den geschuldeten Betrag, und zwar auch dann, wenn ein Zahlungsaufschub vereinbart wird.
9.4. Bleibt der Käufer im Hinblick auf die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag säumig, so haftet der Käufer auch für die gesamten Inkassokosten einschließlich der Anwaltskosten und der Kosten für interne und externe Beratung, deren Höhe auf mindestens 15% des Gesamtbetrags festgesetzt wird.
9.5. Vom Käufer getätigte Zahlungen werden zunächst immer zur Begleichung von sämtlichen zu zahlenden Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungen verwendet, selbst wenn der Käufer angegeben hat, dass sich die Zahlung auf eine neuere Rechnung bezieht.
Article 10. FÄLLIGKEIT UND SICHERHEIT
10.1. Im Falle der Nichterfüllung einer fälligen Forderung am vereinbarten Zahlungsdatum durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Erfüllung seiner Verbindlichkeiten, die sich aus allen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer laufenden Verträgen ergeben, so lange auszusetzen, bis die Erfüllung erfolgt ist, dies unbeschadet seiner sonstigen sich aus dem Gesetz ergebenden Zurückbehaltungsrechte. Ferner werden bei Nichterfüllung einer fälligen Forderung durch den Käufer alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer unverzüglich und vollständig fällig.
10.2. Alle Forderungen gegen den Abnehmer werden sofort fällig, auch wenn die Zahlungsfrist noch nicht verstrichen ist, wenn der Abnehmer mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist oder über das Vermögen des Abnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn er ein Zahlungsmoratorium beantragt, sich in Liquidation befindet oder wenn andere Umstände eintreten, die die Eintreibung der Forderungen des Verkäufers gefährden könnten.
10.3. Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung vom Abnehmer ausreichende Sicherheiten für die vollständige Erfüllung von dessen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu verlangen.
Article 11. GARANTIEN/BEANSTANDUNGEN
11.1. Der Käufer kann sich nicht mehr darauf berufen, dass die Liefersache nicht dem Vertrag entspricht, wenn er dies dem Verkäufer nicht innerhalb von fünf Tagen nach dem Versand der Waren aus dem Lager des Verkäufers schriftlich mitgeteilt hat.
11.2. Bei den Waren des Verkäufers handelt es sich um handwerkliche Arbeiten, so dass geringfügige, technisch nicht zu vermeidende und handelsüblich zulässige Abweichungen in Qualität, Abmessungen und Farbe nicht zu Mängelrügen Anlass geben können.
11.3. Mängelrügen in Bezug auf die Anzahl der gelieferten Packstücke und den Zustand der gelieferten Packstücke sind auf dem Frachtbrief oder der Empfangsquittung zu vermerken oder dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen; andernfalls erlischt jeder Anspruch auf Mängelrüge.
Article 12. HAFTUNG
12.1. Der Verkäufer erkennt die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Schadensersatz an, soweit sich dies aus diesem Artikel ergibt.
12.2. Im Falle einer Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrages haftet der Verkäufer nur für Schadensersatz statt der Leistung, d. h. für eine Vergütung des Wertes der ausgebliebenen Leistung. Jede Haftung des Verkäufers für irgendeine andere Form von Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen; hierzu zählen auch der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Folgeschäden oder von Schäden wegen entgangenen Gewinns.
12.3. Darüber hinaus haftet der Verkäufer in keinem Fall für Verzögerungsschäden, für Schäden aufgrund der Überschreitung von Lieferfristen infolge geänderter Umstände und für Schäden infolge von mangelhafter Mitwirkung, Informationen oder Materialien seitens des Käufers.
12.4. Im Falle einer unerlaubten Handlung des Verkäufers, seiner Arbeitnehmer oder weisungsgebundenen Mitarbeiter, für die der Verkäufer gerichtlich haftbar gemacht werden kann, haftet der Verkäufer nur für den Ersatz von Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. In diesen Fällen beträgt der Schadensersatz in keinem Fall mehr als 2.500.000,- € je Schadensereignis, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis angesehen wird.
12.5. Die Haftung des Verkäufers für andere als die im vorigen Absatz genannten Schäden aus unerlaubter Handlung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Falls eine Berufung auf diesen Ausschluss nicht möglich ist, wird der Schadensersatz je Ereignis – wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis angesehen wird – keinesfalls mehr betragen als der Preis (ohne Umsatzsteuer), der in dem Vertrag zwischen den Parteien, in dessen Rahmen das Ereignis eingetreten ist, oder in
Ermangelung dessen in dem Vertrag, der zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Entstehens des Schadens in Kraft ist, vereinbart wurde; der Schadensersatz wird jedoch niemals mehr als 2.500.000,- € betragen.
12.6. Voraussetzung für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs ist stets, dass der Käufer den Verkäufer so schnell wie billigerweise möglich von dem Schaden nach dessen Entstehen schriftlich in Kenntnis gesetzt hat.
12.7. Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen Schäden frei, die der Verkäufer infolge von Ansprüchen von Dritten erleiden sollte, die im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen stehen; dazu zählen:
12.7.a Ansprüche von Dritten, einschließlich Arbeitnehmern des Verkäufers, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schäden erleiden, welche die Folge eines Tuns oder Unterlassens des Käufers sind oder auf unsichere Situationen in dessen Betrieb zurückzuführen sind;
12.7.b. Ansprüche von Dritten, die Schäden aufgrund eines Mangels der vom Verkäufer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen erleiden, welche vom Käufer unter Hinzufügung oder im Zusammenhang mit eigenen Produkten oder Dienstleistungen des Käufers verwendet, geändert oder weitergeliefert werden, wobei der Mangel nicht auf eine Verwendung, Änderung oder Weiterlieferung im obigen Sinne zurückzuführen ist.
Article 13. HÖHERE GEWALT
13.1. Keine der beiden Parteien ist zur Erfüllung einer Verbindlichkeit verpflichtet, wenn sie daran infolge eines Umstands gehindert wird, der weder auf ihr Verschulden zurückzuführen ist noch ihr kraft Gesetzes, einer Rechtshandlung oder der geltenden Verkehrsauffassung zuzurechnen ist.
13.2. Folgende Umstände hat der Verkäufer nicht zu vertreten: Streiks, Verkehrs-, Transport- oder Betriebsstörungen, Unruhen, Kriegszustände, Verzug auf Seiten von Lieferanten des Verkäufers.
Article 14. GEWERBLICHE UND GEISTIGE SCHUTZRECHTE
14.1. Alle gewerblichen und geistigen Schutzrechte in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte verbleiben beim Verkäufer.
14.2. Der Käufer befreit den Verkäufer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter in Bezug auf gewerbliche oder geistige Schutzrechte bezüglich der vom Verkäufer und zugunsten vom Käufer oder auf Anweisung des Käufers beziehungsweise mit Hilfe des Käufers verrichteten Tätigkeiten.
Article 15. INTERNETVERKÄUFE
15.1. Die Geschäftsbedingungen ermöglichen es dem Händler, die Rivièra Maison-Produkte im Internet anzubieten und zu verkaufen, dies jedoch mit der Maßgabe, dass der Internetverkauf über ein "elektronisches Schaufenster" des autorisierten Ladens erfolgen muss und der Luxuscharakter der Produkte und der Marke gewahrt bleiben muss. Rivièra Maison verbietet es dem Händler ausdrücklich, die Rivièra Maison-Produkte über Websites von Dritten, wie Amazon oder Bol.com, sichtbar anzubieten. Um den Luxuscharakter der Produkte zu wahren, wird Rivièra Maison dem Händler ermöglichen, die von Rivièra Maison entwickelten Inhalte zu verwenden. Rivièra Maison wird diese Inhalte im Rahmen des Vertrages teilen, um den Bereich der Markenbekanntheit zu erweitern und dem Händler zu helfen, sein Geschäft zu erweitern. Gilt ein Händler als strategischer Partner von Rivièra Maison, wird Rivièra Maison sowohl automatisierte Inhalte als auch Lagerinformationen zur Verfügung stellen.
Der Händler darf nicht mit "Riviera Maison" oder "Rivièra Maison" werben, auch nicht mit Rechtschreibfehlern im Namen der Marke. Erlaubt ist Rivièra Maison Esszimmerstuhl, Rivièra Maison Lampe, Rivièra Maison Kerze etc.
Article 16. STREITIGKEITEN
16.1. Auf Verträge mit dem Verkäufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das zuständige Gericht des Wohnsitzes des Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer bevorzugt das Gericht am Ort der Niederlassung oder des Wohnsitzes des Käufers oder nach zwingendem Recht ist ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf in einem Ladengeschäft
Gegenstand 1. Begriffsbestimmung.
Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind:
der Unternehmer: der CBW-anerkannte Verkäufer/Auftragnehmer, Teilnehmer der SG CBW, der mit dem Abnehmer einen Vertrag schließt oder schließen will;
der Abnehmer: der Käufer/Auftraggeber oder derjenige, der mit dem Unternehmer einen Vertrag schließt oder schließen will;
der gewerbliche Abnehmer: der Abnehmer, der in Ausübung eines Berufs oder einer Unternehmung handelt;
der Verbraucher: der Abnehmer, der nicht in Ausübung eines Berufs oder einer Unternehmung handelt;
Lieferung: die tatsächliche Herausgabe der erworbenen Produkte und/oder Halberzeugnisse an den Abnehmer;
Übergabe: die Zurverfügungstellung des gebrauchsfertigen Produkts und/oder Werks in der vereinbarten Form;
Fernabsatzvertrag: der Vertrag mit einem Verbraucher, wobei bis zu dessen Abschluss ausschließlich von einer oder mehr Telekommunikationstechniken im Sinne von Artikel 6.230g Absatz 1e des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Gebrauch gemacht wird, beispielsweise bei Bestellung in einem Onlineshop oder im Versandhandel;
Außerhalb der Verkaufsräume geschlossener Vertrag: ein Vertrag mit einem Verbraucher, der an einem anderen Ort als in den Verkaufsräumen des Unternehmers im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1f des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen wird (beispielsweise an der Hausanschrift des Verbrauchers, auf Messen oder auf der Straße);
SG CBW: die Stiftung für CBW-Garantieregelungen (Stichting Garantieregelingen CBW), der die Durchführung und Kontrolle der Verbraucherschutzregelungen im Sinne der Artikel 19 und 21 dieser Geschäftsbedingungen obliegt;
Teilnehmer SG CBW: der CBW-anerkannte Unternehmer, der sich selbst oder eine oder mehrere seiner Filialen/Betriebsgesellschaften der Stiftung für CBW-Garantieregelungen (Stichting Garantieregelingen CBW) anschließt;
Anzahlung: die durch den Abnehmer bei Abschluss des Vertrags geleistete Zahlung eines Teils des vereinbarten Preises;
Fußboden: Unterboden und/oder Zwischenboden und/oder Bodenbelagmaterial;
Unterboden: der vorhandene Untergrund, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden müssen;
Zwischenboden: das Material, das zwischen dem Unterboden und dem Bodenbelagmaterial angebracht wird, mit Ausnahme von Material zur Reparatur des Unterbodens.
Anschluss: der Anschluss aller Zu- und Ablaufleitungen und Kabel an vorhandene und korrekt angebrachte Anschlussstellen;
Installation: die Anbringung aller Zu- und Ablaufleitungen, Kabel und Anschlussstellen, die für die korrekte Montage des Produkts benötigt werden;
Montage: der Zusammenbau und die Aufstellung des Produkts oder von Produktkomponenten;
sonstige Arbeiten: Abriss- und Umbauarbeiten, die Egalisierung von Fußböden und Wänden und die Verarbeitung von Fliesen.
Schiedsstelle: die unabhängige Stelle, der die SG CBW die Bearbeitung von Streitfällen aufgetragen hat.
Gegenstand 2. Anwendungsbereich.
Die Anwendung dieser Geschäftsbedingungen ist ausschließlich CBW-anerkannten Einrichtungsgeschäften und ausschließlich für die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wohnungseinrichtung gestattet.
Diese Bedingungen finden ausschließlich Anwendung im Falle einer Transaktion zwischen:
- einem in den Niederlanden niedergelassenen und geschäftetreibenden CBW-anerkannten Unternehmer mit einem Verbraucher
- einem im Ausland niedergelassenen und geschäftetreibenden CBW-anerkannten Unternehmer mit einem in den Niederlanden wohnhaften Verbraucher
Gegenstand 3. Geistiges Eigentum.
1. Der Unternehmer behält sich das geistige Eigentum an u. a. zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Proben, Mustern und Modellen vor. Auf Verlangen des Unternehmers gibt der Abnehmer diese unverzüglich zurück. Wenn der Unternehmer darüber hinaus weitere gesetzliche Rechte hat, kann er diese einfordern.
2. Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, Hinweise auf das geistige Eigentum auf oder in den vom Unternehmer gelieferten oder zur Verfügung gestellten Leistungen zu entfernen oder zu ändern.
3. Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, Material des Unternehmers, das dessen geistigem Eigentum unterliegt, ohne dessen Einwilligung zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, wirtschaftlich zu nutzen oder auszustellen.
Gegenstand 4. Angebot.
1. Alle Angebote haben eine Bindefrist von 21 Tagen nach Angebotsdatum, sofern nicht aus dem Angebot selbst etwas anderes hervorgeht. Ein Angebot basiert auf den vom Abnehmer erteilten Daten, Zeichnungen und daraus abgeleiteten Abmessungen sowie gegebenenfalls auf vom Unternehmer vorgenommenen Messungen. Der Abnehmer muss den Unternehmer über Tatsachen und/oder Umstände informieren, die die Ausführung des Vertrags beeinflussen können, soweit diese für die Erstellung des Angebots relevant sind (siehe auch Artikel 7 und 8). Bei der Messung von Fußböden geht der Unternehmer von den größten Längen- und Breitenmaßen aus, wobei er die Verpackungseinheiten, die bei den Lieferanten bestellt werden müssen (Meterware bei Teppichboden, komplette Laminatpakete, vollständige Fußleistenlänge usw.) berücksichtigt. Der Unternehmer stellt Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, Muster und Modelle in möglichst präziser Form zur Verfügung.
2. Das Angebot enthält eine vollständige Beschreibung der zu liefernden Produkte und der zu verrichtenden Arbeiten, den Gesamt(kauf)preis, die Lieferzeit, die Zahlungsbedingungen und die von beiden Vertragsparteien zu tragenden Gefahren.
Bei einer Bestellung auf Abruf enthält das Angebot eine Erläuterung dazu sowie Angaben zur Lieferfrist nach dem Abruf im Sinne von Artikel 6 Absatz 6.
Das Angebot enthält Angaben zum Preis des Materials und eine Erläuterung zur Berechnung der auszuführenden Arbeiten. Der Vertrag kann als Pauschalpreisvertrag oder als Regievertrag geschlossen werden.
a. Beim Pauschalpreisvertrag vereinbaren die Vertragsparteien einen festen Betrag, für den der Auftrag ausgeführt wird.
b. Beim Regievertrag teilt der Unternehmer detailliert mit, aus welchen Faktoren sich der Preis zusammensetzt (z. B. Stundensatz und Materialpreise). Der Unternehmer kann auf Verlangen des Abnehmers einen Richtpreis in Form einer Schätzung der Gesamtkosten angeben.
Eventuelle Nebenkosten wie Fracht-, Liefer-, Zahlungs- oder Versandkosten sind im Angebot anzugeben.
3. Arbeiten, die im Angebot nicht genannt werden, sind im angegebenen Preis nicht enthalten. Wenn der Abnehmer derartige Arbeiten verlangt, kann sich der Preis erhöhen (siehe auch Artikel 13).
4. Der Abnehmer sorgt dafür, dass der Unternehmer die Arbeiten gut ausführen kann.
5. Wenn der Abnehmer das Angebot nicht annimmt, kann der Unternehmer die Kosten der Ausfertigung des Angebots in Rechnung stellen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Abnehmer vor oder bei der Anforderung des Angebots nachweislich auf die (Höhe der) betreffenden Kosten hingewiesen worden ist. Der Abnehmer wird durch Begleichung der Angebotskosten Eigentümer des Angebots und eventueller Zeichnungen. Das geistige Eigentum bleibt beim Unternehmer.
Gegenstand 5. Vertrag (zu außerhalb der Verkaufsräume geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen: siehe Artikel 18).
Anzahlung
1. Der Unternehmer ist berechtigt, beim Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher eine Anzahlung zu verlangen. Bei gewerblichen Abnehmern (keine Verbraucher) ist die Höhe der Anzahlung nicht begrenzt. Bei Verbrauchern hängt die zulässige Höhe der Anzahlung vom Produkt ab.
2. Die maximale Anzahlung für Verbraucher beträgt 25 %; ausgenommen hiervon sind die folgenden Produkte, bei denen die Anzahlung auf maximal 15 % begrenzt ist:
a. Küchen/Badezimmer/Sanitärprodukte, und/oder Teile davon und/oder damit zusammenhängende Arbeiten;
b. Parkett, Bodendielen aus Massivholz, Linoleum, PVC, Treppenrenovierungen, Naturstein-, Kies-, (Kies-)Fliesen-, Estrich-, Beton-, Betonlook-, Kork- und Laminatböden und/oder die im Zusammenhang mit diesen Produkten zu verrichtenden Arbeiten.
c. etwaige sonstige Produktgruppen und/oder Dienstleistungen, die auf der Website www.cbw-erkend.nl genannt sind.
3. Auf die in Absatz 2 genannte Höhe der Anzahlungen findet die Anzahlungsregelung aus Artikel 19 Anwendung. Dies gilt nicht bei einem Fernabsatzvertrag.
4. Mit Ausnahme der gesetzlichen Begrenzungen, wie in Artikel 11 Absatz 2 beschrieben, ist die Höhe der zulässigen Anzahlungen bei einem Fernabsatzvertrag nicht begrenzt.
Preisänderungen
5. Preiserhöhungen können an gewerbliche Abnehmer weiterberechnet werden.
6. Für Preiserhöhungen bei Verbrauchern, die nach Vertragsschluss, aber vor der Lieferung in Kraft treten, gilt Folgendes:
• Preiserhöhungen infolge von Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder anderen gesetzlichen Maßnahmen können jederzeit weiterberechnet werden.
• Andere Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nicht weiterberechnet werden.
• Andere Preiserhöhungen nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsschluss können nur weiterberechnet werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist. Der Unternehmer teilt dabei mit, in welchen Fällen eine Preiserhöhung weiterberechnet werden kann und ob der Verbraucher im betreffenden Fall zur kostenlosen Auflösung des Vertrags berechtigt ist.
7. Preissenkungen nach Vertragsschluss, beispielsweise infolge von Ausverkäufen, Räumungsverkäufen, Sonderangeboten oder Preisnachlässen für Ausstellungsstücke bewirken keinen Anspruch des Abnehmers auf eine Herabsetzung des Preises.
Eigentumsvorbehalt
8. Der Unternehmer bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Preises (und eventueller Nebenkosten) durch den Abnehmer Eigentümer der verkauften Produkte. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Produkte sorgfältig zu behandeln. Er ist nicht berechtigt, die Produkte an Dritte herauszugeben oder zu verpfänden, zu beleihen oder aus dem Raum, in den sie geliefert wurden, zu entfernen oder entfernen zu lassen, bis der geschuldete Betrag beglichen ist.
9. Der Unternehmer kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung im Falle einer Insolvenz, eines Vergleichs- oder Schuldenregulierungsverfahrens gegen den Abnehmer ganz oder teilweise auf außergerichtlichem Wege auflösen.
Sicherheitsleistung bei gewerblichen Abnehmern
10. Bei einem Vertrag mit einem gewerblichen Abnehmer kann der Unternehmer vor der Ausführung des Vertrags oder der Fortsetzung der Vertragsausführung ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung verlangen.
Schadensersatz bei gewerblichen Abnehmern
11. Der Unternehmer braucht einem gewerblichen Abnehmer in keinem Fall einen anderen als den in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten Schadensersatz zu zahlen. Für andere direkte oder indirekte Schäden, darunter Schäden Dritter, Gewinnentgang und Ähnliches, haftet er nicht.
Anfahrtskosten
12. Der Unternehmer kann Anfahrtskosten berechnen, wenn dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Wenn die Beförderung nicht vom Vertrag erfasst wird, kann der Unternehmer in jedem Fall, mit Ausnahme der Nichterfüllung, Anfahrtskosten berechnen.
Gegenstand 6. Lieferfrist.
1. Die Lieferfrist ist die vereinbarte Zeitspanne, innerhalb deren die Arbeiten verrichtet oder die Produkte geliefert werden müssen. Die Lieferfrist ist ein fester Zeitraum, sofern nicht vertraglich eine voraussichtliche Lieferfrist vereinbart wurde. Wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde, gilt bei einem Verkauf an Verbraucher eine feste Lieferfrist von 30 Tagen.
2. Wenn die voraussichtliche Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, erhält der Unternehmer eine Fristverlängerung. Diese Fristverlängerung beträgt höchstens einen Monat, übersteigt jedoch in keinem Fall die ursprüngliche Lieferfrist. Eventuelle Preiserhöhungen innerhalb der Fristverlängerung dürfen nicht weiterberechnet werden.
3. Bei Überschreitung einer Fristverlängerung oder einer fest vereinbarten Lieferfrist ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung auf außergerichtlichem Wege aufzulösen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
4. Bei Überschreitung der voraussichtlichen oder fest vereinbarten Lieferfrist haftet der Unternehmer bei einem Vertrag mit einem gewerblichen Abnehmer nicht für irgendeine Art von Folgeschaden.
5. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher muss der Unternehmer Schäden erstatten, die sich aus der Fristüberschreitung ergeben und die ihm auch angesichts der Art der Haftung und des Schadens angelastet werden können. Der Verbraucher muss den Schaden so weit wie möglich begrenzen.
6. Wenn vereinbart wurde, dass der Unternehmer Bestellungen jeweils nach Aufforderung durch den Verbraucher aufgibt (Bestellung auf Abruf), beginnt die vereinbarte feste oder voraussichtliche Lieferfrist am Tag des Abrufs. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Abruf innerhalb von neun Monaten nach Vertragsschluss erfolgen. Wenn innerhalb dieser Frist kein Abruf erfolgt, übermittelt der Unternehmer dem Abnehmer eine schriftliche Mahnung und räumt ihm eine zusätzliche Frist von höchstens drei Monaten für den Abruf ein. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag als aufgelöst betrachtet und tritt Artikel 12 in Kraft.
Gegenstand 7. Rechte und Pflichten des Unternehmers.
1. Der Unternehmer liefert die Produkte in gutem und geeignetem Zustand und im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen. Die Arbeiten werden gut, in geeigneter Form und im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt.
2. Der Unternehmer hält bei der Lieferung von Produkten und der Ausführung von Arbeiten die zum betreffenden Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein.
3. Der Unternehmer weist den Abnehmer frühzeitig vor Vertragsschluss darauf hin, dass der Abnehmer für die Eignung des Ortes, an dem die Arbeiten ausgeführt werden müssen, zu sorgen hat, beispielsweise dass die bautechnischen und installationstechnischen Vorschriften erfüllt sind.
Weist der Unternehmer nicht (frühzeitig) darauf hin, erstattet er dem Verbraucher die entstandenen direkten Schäden und Kosten und kommt für den eventuellen ihm selbst entstandenen Schaden auf.
4. Der Unternehmer weist den Abnehmer darüber hinaus hin auf:
• Unregelmäßigkeiten im Auftrag oder in übertragenen Arbeiten, beispielsweise Arbeiten auf einem ungeeigneten Untergrund;
• Mängel oder Ungeeignetheit bestimmter Sachen, beispielsweise der vom Verbraucher zur Verfügung gestellten Materialien oder Hilfsmittel.
Dies gilt nur, wenn der Unternehmer diese Sachen kennt oder nach vernünftigem Ermessen kennen müsste. Unterlässt der Unternehmer den Hinweis, haftet er für den Schaden, es sei denn, dieser kann ihm nicht angelastet werden.
5. Der Unternehmer, der vom Abnehmer informiert wurde (siehe Artikel 8 Absatz 5), erteilt über die Notwendigkeit des Einsatzes besonderer Hilfsmittel, etwa eines Aufzugs oder Krans, die Informationen, die von ihm angesichts seiner Fachkunde erwartet werden dürfen. Die Vertragsparteien vereinbaren, auf wessen Rechnung und Gefahr der Einsatz der besonderen Hilfsmittel geht.
6. Der Unternehmer setzt nach dem Beginn die Arbeiten regelmäßig fort.
7. Der Unternehmer sorgt dafür, dass die Arbeiten von fachkundigen Personen ausgeführt werden.
8. Wenn sich die Arbeiten durch Umstände, für die der Verbraucher die Gefahr trägt, verzögern, wird die Lieferfrist verlängert.
9. Wenn der Abnehmer Wünsche hinsichtlich der Schalldämmung eines Fußbodens (beispielsweise in Appartements) hat, verlangt der Unternehmer vom Abnehmer eine Erklärung über die gemessenen Werte des Unterbodens und des Bodenbelags. Wenn der Abnehmer diese Erklärung nicht vorlegt oder die Werte nicht verfügbar sind, informiert der Unternehmer den Abnehmer über die Möglichkeit einer eventuellen geringeren Schalldämmung nach der Übergabe. Der Unternehmer stellt sicher, dass er nachweisen kann, dass die gelieferten Produkte die beabsichtigte schalldämmende Wirkung haben, beispielsweise durch Vorlage von Produktinformationen des Lieferanten des Zwischenbodens.
Gegenstand 8. Rechte und Pflichten des Abnehmers.
1. Der Abnehmer sorgt dafür, dass der Unternehmer die Produkte liefern und die Arbeiten verrichten kann.
2. Der Abnehmer sorgt dafür, dass der Unternehmer frühzeitig über die für die Arbeiten benötigten Genehmigungen (Zulassungen usw.) und relevanten Daten (z. B. Lage von Leitungen) verfügen kann.
3. Der Abnehmer sorgt dafür, dass der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, dafür geeignet ist, beispielsweise:
• dass der Raum mit sämtlichen Fenstern versehen ist und zuverlässig abgeschlossen werden kann;
• dass Fußböden frei von Kalk-, Zement- und Schmutzresten und losen Teilen sind;
• dass die bautechnischen und/oder installationstechnischen Vorschriften erfüllt sind;
• dass die Anschlussstellen, Leitungen und Abflussrohre gemäß der Zeichnung des Unternehmers vorhanden sind;
• dass Strom, Heizung, fließendes Wasser und ausreichende Belüftung vorhanden sind.
Kommt der Abnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erstattet er dem Unternehmer die nachweislich entstandenen direkten Schäden und notwendigen Kosten und kommt für den eventuellen ihm selbst entstandenen Schaden auf.
4. Der Abnehmer trägt die Gefahr für Schäden durch:
• Unrichtigkeiten in den übertragenen Arbeiten;
• Unrichtigkeiten in den vom Abnehmer verlangten Konstruktionen und Arbeitsweisen;
• Mängel an der beweglichen oder unbeweglichen Sache, an der die Arbeiten ausgeführt werden;
• Mängel in den vom Abnehmer zur Verfügung gestellten Materialien oder Hilfsmitteln.
Der Unternehmer weist den Abnehmer jedoch auf die Umstände im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 hin.
5. Der Abnehmer informiert den Unternehmer über besondere Bedingungen, die beispielsweise den Einsatz eines Aufzugs oder Krans erfordern. Die Vertragsparteien vereinbaren, auf wessen Rechnung und Gefahr der Einsatz der besonderen Hilfsmittel geht. Wenn der Abnehmer diese Informationen nicht erteilt hat, trägt er die Kosten des Einsatzes der besonderen Hilfsmittel.
6. Der Abnehmer sorgt dafür, dass von Dritten auszuführende Arbeiten und/oder Lieferungen fristgerecht und ordnungsgemäß erbracht werden, sodass die Ausführung der Arbeiten hierdurch nicht verzögert wird. Tritt dennoch eine Verzögerung ein, informiert der Abnehmer den Unternehmer frühzeitig darüber.
7. Der Abnehmer stellt sicher, dass in dem Raum, in dem die Arbeiten stattfinden oder stattgefunden haben, keine anderen Arbeiten verrichtet werden, die an den Arbeiten des Unternehmers Schäden verursachen können.
8. Der Abnehmer stellt sicher, dass der Ort der Lieferung gut erreichbar ist und frühzeitig zur Verfügung steht, und dass alles Zumutbare unternommen wird, was zur Gewährleistung einer zügigen Übergabe oder Lieferung notwendig ist.
9. Wenn sich der Beginn oder der Fortschritt der Arbeiten durch Umstände im Sinne dieses Artikels verzögert, ist der Abnehmer verpflichtet, den dem Unternehmer dadurch entstehenden Schaden zu erstatten, wenn dem Abnehmer diese Umstände angelastet werden können.
10. Der Abnehmer behandelt die Artikel, Materialien und Werkzeuge des Unternehmers, die sich am Arbeitsort befinden, mit der gebotenen Sorgfalt.
11. Wenn der Abnehmer vom Unternehmer entgegen dessen ausdrücklicher Empfehlung die Ausführung bestimmter Arbeiten verlangt, haftet er selbst für eventuelle hierdurch entstehende Schäden.
12. Der Abnehmer kann den Unternehmer nicht zur Ausführung von Arbeiten verpflichten, die gegen die Arbeitsschutzvorschriften verstoßen.
Gegenstand 9. Lagerung von Produkten.
1. Wenn Produkte am vereinbarten Lieferdatum geliefert, aber nicht angenommen werden, obwohl die Produkte keine Mängel aufweisen, führt der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist eine zweite Lieferung aus. Der Unternehmer ist berechtigt, nach der Verweigerung der Annahme oder nach einer zweiten Lieferung Lagerkosten und weitere nachweisbare Schäden und notwendige Kosten in Rechnung zu stellen.
2. Wird auch die Annahme der zweiten Lieferung verweigert, ist der Unternehmer berechtigt:
a. die Erfüllung des Vertrags zu verlangen und Lagerkosten und weitere nachweisbare Schäden und notwendige Kosten in Rechnung zu stellen oder
b. den Vertrag im Sinne der Regelung in Artikel 12 als storniert zu betrachten. Neben Stornierungskosten kann der Unternehmer in diesem Fall auch die Lagerkosten in Rechnung stellen.
3. Wenn der Abnehmer die Produkte bereits bezahlt hat, lagert der Unternehmer sie für bis zu 3 Monate und stellt die notwendigen Kosten der internen oder externen Lagerung dem Abnehmer in Rechnung. Dabei berücksichtigt der Unternehmer den Verkaufswert der Produkte und die Dauer der Lagerung, sofern hierüber nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn der Abnehmer die betreffenden Produkte nach Ablauf von 3 Monaten immer noch nicht annimmt, wird der Vertrag als storniert betrachtet; der Unternehmer ist dann berechtigt, dem Abnehmer sowohl die Stornierungskosten im Sinne von Artikel 12 als auch angemessene Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Er muss dem Abnehmer schriftlich mitteilen, dies zu beabsichtigen.
4. Die Gefahr eines Brandes und von Schäden während der Lagerung wird im Falle des Verkaufs an einen Verbraucher auf Kosten des Unternehmers von dessen Versicherung gedeckt.
Gegenstand 10. Transport und Transportschäden.
1. Der Transport der Produkte ist im Preis enthalten, sofern es sich nicht um Mitnahmeartikel handelt oder abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Unternehmer trägt die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes beim Transport. Wenn die Produkte von einem gewerblichen Spediteur geliefert werden, sorgt der Unternehmer für eine angemessene Versicherung.
2. Wenn bei der Lieferung Schäden festgestellt werden, bringt der Abnehmer einen entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein an. Wenn bei der Lieferung keine Möglichkeit besteht, die Produkte auf Beschädigungen zu kontrollieren, bringt der Abnehmer einen entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein an. Es empfiehlt sich, dem Unternehmer sichtbare Schäden innerhalb von 2 Werktagen zu melden.
3. Wenn der Abnehmer selbst für den Transport sorgt, überzeugt er sich nach der Lieferung, aber vor dem Transport, so weit wie möglich von der Unversehrtheit und Vollständigkeit der Produkte.
Gegenstand 11. Zahlung des Kaufpreises.
Kauf und Verkauf
1. Die allgemeine Zahlungsweise ist Zahlung bei Lieferung (in bar oder mit Bankkarte), auch wenn der Vertrag Bauleistungen (Dienstleistungen) umfasst. Der Abnehmer kann den Betrag auch überweisen, sodass er vor Lieferung dem Bankkonto des Unternehmers gutgeschrieben ist.
2. Es kann eine abweichende Zahlungsweise vereinbart werden, wobei es aber gesetzlich verboten ist, einem Verbraucher ausschließlich die Möglichkeit anzubieten, die (verbleibende) Kaufsumme vorab zu entrichten.
3. Ein Unternehmer, der Teillieferungen erbringt, kann bei jeder Teillieferung eine Abschlagszahlung für den gelieferten Teil verlangen. Für jede Teillieferung wird dem Abnehmer eine Abschlagsrechnung ausgestellt.
Bauleistungen (Dienstleistungen)
4. Wenn der Vertrag Bauleistungen (ausschließlich Dienstleistungen und eventuell Kleinmaterial) umfasst, vereinbaren die Vertragsparteien schriftlich, dass die Zahlung ratenweise nach Maßgabe des Fortschritts der Arbeiten und der Lieferung des Materials erfolgt. Dabei wird die zulässige Höhe der Anzahlung für Verbraucher berücksichtigt (siehe Artikel 5 Absatz 2). Werden hierüber keine spezifischen Vereinbarungen getroffen, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
• bei Auftragserteilung 25 % bzw. 15 % der vereinbarten Summe, je nach zulässiger Höhe der Anzahlung gemäß Artikel 5 Absatz 2
• je nach Fortschritt des Werks bis zu 60 % der vereinbarten Summe
• unverzüglich nach der Übergabe, bis zu 90 % der vereinbarten Summe, und
• innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe der Restbetrag.
Der Abnehmer erhält für jede Zahlung eine Abschlagsrechnung.
Zahlungsfrist
5. Die Begleichung einer Rechnung oder Abschlagsrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang.
Überschreitung der Zahlungsfrist
6. Wenn der Abnehmer die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist leistet, befindet er sich ohne Inverzugsetzung kraft Gesetzes in Verzug. Dennoch sendet der Unternehmer dem Abnehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungsaufforderung, in der er ihn auf seine Säumnis hinweist. Darin gibt er dem Abnehmer die Möglichkeit, die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung zu leisten, wobei er auf die Folgen einer weiteren Fristüberschreitung hinweist.
7. Nach Ablauf dieser Frist ist der Unternehmer berechtigt, den geschuldeten Betrag ohne weitere Inverzugsetzung beizutreiben. Die damit verbundenen (Inkasso-)Kosten trägt der Abnehmer. Die Kosten beschränken sich auf den gesetzlich zulässigen Prozentsatz der Hauptforderung.
8. Der Unternehmer kann einem Verbraucher die gesetzlichen Zinsen in Rechnung stellen, wenn die Zahlung auch nach Ablauf der Frist im Sinne von Absatz 5 noch nicht geleistet wurde. Die Zinsen werden ab dem betreffenden in Absatz 4 genannten Zeitpunkt bis zum Tag der Begleichung der Gesamtforderung berechnet.
Einem gewerblichen Abnehmer kann der Unternehmer nach Ablauf der Frist im Sinne von Absatz 5 gesetzliche Handelszinsen in Rechnung stellen.
Aussetzung der Zahlungsverpflichtung
9. Der Abnehmer ist im Falle einer Beschwerde nur berechtigt, einen Teil des Rechnungsbetrags zurückzubehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zum Inhalt und Ernst der Beschwerde steht. Der Unternehmer kann diesen Teil seiner Rechnung nicht einfordern, wenn eine berechtigte Beschwerde vorliegt. Der andere Teil der Kauf-/Vertragssumme muss vom Abnehmer innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet werden.
10. Nur wenn bei einer Bauleistung eine Ratenzahlung vereinbart wurde und der Unternehmer die Arbeiten nicht fortsetzt, ist der Abnehmer berechtigt, die Zahlung der Raten auszusetzen. Früher versandte Abschlagsrechnungen muss der Abnehmer innerhalb der Zahlungsfrist begleichen.
Gegenstand 12. Stornierung.
1. Wenn der Abnehmer den Auftrag storniert, ist er zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz basiert auf entgangenen Einkünften auf der Grundlage von Durchschnittswerten aus der Branche. Der Schadensersatz errechnet sich aus der Bruttogewinnspanne (feste und variable Kosten, Gewinnaufschlag) abzüglich nicht entstandener variabler Kosten wie Lieferkosten. Der Schadensersatz beträgt 30 % der Kauf-/Vertragssumme, sofern die Vertragsparteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Der Schadensersatz beträgt 50 %, wenn der Abnehmer den Auftrag storniert, nachdem er bereits informiert wurde, dass die (Teil-)Lieferung stattfinden kann.
2. Die in Absatz 1 genannten Prozentsätze sind unveränderlich, es sei denn, der Unternehmer weist einen höheren oder der Abnehmer weist einen geringeren Schaden nach.
3. Stornierungen erfolgen vorzugsweise schriftlich. Mündliche Stornierungen werden vom Unternehmer schriftlich bestätigt.
4. Den Kauf einer Küche kann ein Verbraucher innerhalb einer Frist von 2 Tagen, beginnend am Tag nach dem Kaufdatum, schriftlich stornieren, wobei er einen festen Prozentsatz von 5 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 500 €, zu zahlen hat. Wenn dem Verbraucher keine E-Mail-Adresse des Unternehmers bekannt ist, kann er den Kauf auch per eingeschriebenem Brief stornieren. Er muss dann anhand einer datierten Versandbestätigung nachweisen, dass der Brief innerhalb der Frist von 2 Tagen versandt worden ist.
5. Bei einem Kauf außerhalb der Verkaufsräume oder bei einem Fernabsatzvertrag ist der Verbraucher nicht zur Zahlung von Stornierungskosten verpflichtet, wenn er sich auf das Widerrufsrecht beruft, wie es in den gesetzlichen Bestimmungen und in Artikel 18 Buchstabe D für die betreffende Verkaufsmethode festgelegt ist.
6. Eine unlautere Handelspraxis im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb berechtigt den Verbraucher zur kostenlosen Auflösung des Vertrags. Der Verbraucher muss nachweisen, dass dies der Fall gewesen ist.
Gegenstand 13. Zusätzliche Kosten, Mehr- und Minderarbeit.
Kosten, die dadurch entstehen, dass der Abnehmer es versäumt hat, die Ausführung oder die Fortsetzung der Arbeiten zu ermöglichen, trägt der Abnehmer.
Mehr- und Minderarbeit werden nach Maßstäben der Billigkeit verrechnet.
Als Mehrarbeit gelten alle Arbeiten und Lieferungen, die nicht unter den Vertrag fallen und die vom Abnehmer verlangt werden.
Als Minderarbeit gilt der Teil des Vertrags, der mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien nicht ausgeführt wird. Nicht mit Bodenbelag zu versehende Flächen, beispielsweise am Ort von Säulen und Rücksprüngen sowie Schnittverluste, sind keine Minderarbeit. Auf Verlangen des Abnehmers hinterlässt der Unternehmer Restmaterialien beim Abnehmer.
Gegenstand 14. Nichterfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt.
1. Wenn die Erfüllung des Vertrags infolge einer Ursache, die keiner der Vertragsparteien angelastet werden kann, vorübergehend unmöglich ist, ist die Gegenpartei für den betreffenden Zeitraum ihrer Verpflichtungen enthoben.
2. Wenn die Erfüllung des Vertrags für eine der Vertragsparteien infolge einer Ursache, die ihr nicht angelastet werden kann, ganz oder teilweise dauerhaft unmöglich ist, bemühen sich beide Vertragsparteien, alles Zumutbare zu unternehmen, um den Vertrag doch noch zu erfüllen. Die Vertragsparteien beraten sich über die Möglichkeiten. Wenn die Vertragsparteien nicht zu einer Lösung finden, sind sie berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wobei sie der anderen Vertragspartei die entstandenen und noch entstehenden notwendigen Kosten erstatten.
Gegenstand 15. Konformität und Garantie.
1. Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften besitzen, die der Verbraucher aufgrund des Vertrags bei normalem Gebrauch erwarten darf (Konformität). Dies gilt auch bei besonderem Gebrauch, wenn die Vertragsparteien dies bei Vertragsschluss vereinbart haben. Bei Nichterfüllung dieser Erwartungen ist der Verbraucher berechtigt, die Reparatur bzw. den Austausch, die Vertragsauflösung und/oder einen Preisnachlass zu verlangen.
2. Der Unternehmer gewährt zusätzlich zu den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Absatz 1 eine vollständige Garantie von 2 Jahren auf die gelieferten Produkte. Die Vertragsparteien können durch schriftliche Vereinbarung hiervon abweichen. Die Garantie von 2 Jahren gilt nicht für Mängel, die auf einen zweckwidrigen Gebrauch durch den Abnehmer zurückzuführen sind. Bei einem Verkauf an einen Verbraucher trägt der Unternehmer die Beweislast. Er trägt die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes einschließlich Fracht- und Anfahrtskosten.
Wenn der Mangel gut reparierbar ist, braucht der Unternehmer das Produkt nicht zu ersetzen.
Wenn der Abnehmer ins Ausland verzogen ist, werden Fracht- und Anfahrtskosten auf der Basis der ursprünglichen Lieferanschrift erstattet.
3. Der Abnehmer ist gesetzlich verpflichtet, Schäden so weit wie möglich zu verhindern oder zu begrenzen.
4. Auch nach Ablauf der zweijährigen Garantiefrist gemäß Absatz 2 kann ein Verbraucher noch kraft Gesetzes Ansprüche haben (wie in Absatz 1 beschrieben). Der Unternehmer kann dann nicht das Verstreichen dieser Garantiefrist geltend machen.
5. Die Verpflichtungen des Unternehmers in Bezug auf die Konformität und Garantie gemäß Absatz 1 und 2 fallen nicht unter die Anzahlungsregelung im Sinne von Artikel 19. Im Falle eines Insolvenz-, Vergleichs- oder Schuldenregulierungsverfahrens gegen den Unternehmer kann sich der Abnehmer als Gläubiger beim Insolvenz- oder Vermögensverwalter melden.
6. Wenn der Hersteller der Produkte dem Unternehmer eine umfassendere Garantie bietet, gilt diese Garantie auch gegenüber dem Abnehmer.
7. Die Garantiebestimmungen gelten nur bei zweckgemäßem Gebrauch der gelieferten Produkte oder der ausgeführten Arbeiten sowie bei einem besonderen Gebrauch nach vorheriger Vereinbarung.
8. Der Abnehmer hat sich wie ein guter Abnehmer zu verhalten. Dazu gehört unter anderem, dass er das Produkt gut und ausreichend unterhält und behandelt.
9. Abweichungen hinsichtlich der Farbe, Verschleißfestigkeit, Struktur usw. können den Anspruch auf Garantie und/oder Schadensersatz begrenzen oder ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn die Abweichungen aus fachtechnischer Perspektive betrachtet nach den geltenden, anerkannten Normen oder Handelsgebräuchen annehmbar sind.
10. Von der Garantie gemäß Absatz 2 ausgenommen sind: (Einweg-)Batterien, austauschbare Lichtquellen, Wohnaccessoires und normaler Verschleiß.
Gegenstand 16. Haftpflicht.
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden infolge von Ursachen, die ihm nicht bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, es sei denn, er haftet kraft Gesetzes oder die Vertragsparteien haben abweichende Vereinbarungen getroffen. Solche Ursachen können beispielsweise sein:
• die Entstehung von Schrumpfnähten und/oder Haarrissen infolge eines allmählichen Verlusts an Baufeuchte nach einem Neu- oder Umbau;
• die Entstehung von Verfärbungen, Schrumpfnähten und/oder Haarrissen infolge der direkten Einwirkung von Wärmequellen wie der Sonne, Heizungsrohren und Öfen;
• eine zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit im betreffenden Raum und benachbarten Räumen oder eine extreme Veränderung der Luftfeuchtigkeit;
• eine fehlerhafte Zusammensetzung des Zwischen- und/oder Unterbodens oder ein nicht ausreichend ebener Unterboden, wenn diese Böden nicht vom Unternehmer angebracht worden sind. Der Unternehmer setzt den Abnehmer vor Beginn der Arbeiten von der mangelnden Ebenheit des Unterbodens in Kenntnis und informiert ihn außerdem,
• wenn der Fußboden nicht dauerhaft trocken ist, sofern nicht der Unternehmer vorab den Feuchtigkeitsgehalt der Fußböden gemessen hat und das Ergebnis der Messung ausreichend war.
Gegenstand 17. Reklamationen und Schäden.
1. Reklamationen in Bezug auf die Ausführung des Vertrags oder vom Unternehmer verursachte Schäden am Eigentum des Abnehmers müssen vollständig und klar beschrieben beim Unternehmer eingereicht werden. Die Reklamation ist vorzugsweise schriftlich, auf jeden Fall aber frühzeitig einzureichen.
2. Wenn bei der Übergabe oder Lieferung keine Gelegenheit besteht, Mängel und Schäden an der Liefersache oder am Eigentum des Abnehmers festzustellen und/oder zu melden, muss der Abnehmer die Mängel oder Schäden möglichst unverzüglich nach der Feststellung, vorzugsweise innerhalb von zwei Werktagen, schriftlich melden. Wenn beim Unternehmer innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe oder Lieferung keine Meldung eingegangen ist, wird davon ausgegangen, dass die Produkte unbeschädigt geliefert wurden und dass der Unternehmer keine Schäden verursacht hat.
3. Bei Schäden gibt der Abnehmer dem Unternehmer Gelegenheit, den Schaden für Zwecke seiner Haftpflichtversicherung zu untersuchen und zu schätzen oder untersuchen und schätzen zu lassen. Außerdem wirkt der Abnehmer an der Reparatur durch den Unternehmer oder in dessen Auftrag mit.
4. Mängel, die erst nach der Lieferung während des Gebrauchs entstehen, müssen schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Feststellung, vorzugsweise schriftlich gemeldet werden.
5. Die nicht rechtzeitige Einreichung einer Reklamation kann zu einem Verlust der Ansprüche des Abnehmers in der betreffenden Sache führen.
6. Um einen Streitfall bei der zuständigen Stelle zur Entscheidung einreichen zu können, müssen die Voraussetzungen aus Artikel 20 Absatz 2 und 3 erfüllt sein.
Gegenstand 18. Fernabsatzverträge und außerhalb der Verkaufsräume geschlossene Verträge.
A – Der Vertrag
1. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt der Unternehmer unverzüglich ebenfalls auf elektronischem Wege den Eingang der Angebotsannahme. Solange er diese Bestätigung noch nicht erhalten hat, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
2. Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege zustande kommt, trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und er sorgt für eine sichere Internetumgebung. Wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, elektronisch zu zahlen, sichert der Unternehmer den Zahlungsvorgang auf geeignete Weise.
3. Der Unternehmer darf, soweit gesetzlich zulässig, untersuchen, ob der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann und ob Umstände vorliegen, die für die verantwortungsbewusste Realisierung des Vertrags relevant sind. Wenn ein guter Grund vorliegt, den Vertrag nicht zu schließen, kann der Unternehmer unter Angabe von Gründen eine Bestellung oder Anfrage ablehnen oder besondere Bedingungen stellen.
4. Der Unternehmer sendet spätestens bei Lieferung des Produkts und/oder Erbringung der Dienstleistung die folgenden Informationen mit:
a. die Hausanschrift des Unternehmers, an die sich der Verbraucher mit Reklamationen wenden kann;
b. die Bedingungen, unter denen und die Art und Weise, in der der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder klare Informationen über den Ausschluss vom Widerrufsrecht;
c. Angaben zu Garantien und dem gebotenen Service nach dem Kauf;
d. den Preis des Produkts oder der Dienstleistung einschließlich Steuern sowie eventuellen Lieferkosten und die Art und Weise der Zahlung, Lieferung oder Ausführung des Vertrags;
e. wenn der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, das Musterformular für den Widerruf.
Diese Informationen muss der Verbraucher speichern und einsehen können.
B – Widerrufsrecht
1. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts – auch in Kombination mit einer Dienstleistung – während einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Unternehmer kann den Verbraucher nach den Gründen für den Widerruf fragen, ihn aber nicht zu deren Nennung verpflichten.
2. Die Bedenkzeit im Sinne von Absatz 1 beginnt einen Tag nach dem Empfang des Produkts seitens des Verbrauchers oder der Entgegennahme in seinem Auftrag auf sein Ersuchen hin. Bei mehreren Teillieferungen für dieselbe Bestellung beginnt die Bedenkzeit an dem Tag, an dem der Verbraucher die letzte Teillieferung empfangen hat oder sie in seinem Auftrag entgegengenommen wurde.
3. Wenn es sich ausschließlich um Dienstleistungen handelt, beginnt die Bedenkzeit im Sinne von Absatz 1 am Tag nach dem Vertragsschluss.
Verlängerte Bedenkzeit bei Produkten und Dienstleistungen, wenn nicht über das Widerrufsrecht informiert wurde:
4. Wenn der Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Musterformular für den Widerruf nicht erteilt hat, endet die Bedenkzeit erst 12 Monate nach dem Ende der Bedenkzeit im Sinne von Absatz B.
5. Legt der Unternehmer die in Absatz 4 bezeichneten Informationen nachträglich vor, endet die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher die Informationen empfangen hat.
C – Verpflichtungen des Verbrauchers während der Bedenkzeit
1. Während der Bedenkzeit behandelt der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit der gebotenen Sorgfalt. Er darf das Produkt nur insoweit auspacken und verwenden, wie es notwendig ist, um Art, Merkmale und Funktion des Produkts festzustellen. Der Verbraucher darf das Produkt so verwenden und untersuchen, wie er es auch in einem Geschäft tun könnte.
2. Wenn der Verbraucher weitere als die in Absatz C1 beschriebenen Handlungen vornimmt, haftet er für die Wertminderung des Produkts.
3. Der Verbraucher haftet nicht für die Wertminderung des Produkts, wenn der Unternehmer ihm nicht vor oder bei Vertragsschluss die vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt hat.
D – Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und Kosten
1. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, teilt er dies dem Unternehmer innerhalb der Bedenkzeit mithilfe des Musterformulars für den Widerruf oder auf andere unmissverständliche Weise mit.
2. Schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag dieser Mitteilung, sendet der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es dem Unternehmer oder einem von diesem ermächtigten Dritten. Dies ist nicht notwendig, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat das Produkt fristgerecht zurückgegeben, wenn er es vor Verstreichen der Bedenkzeit zurückschickt.
3. Der Verbraucher schickt das Produkt samt allem gelieferten Zubehör so weit wie möglich im Originalzustand und in Originalverpackung und im Einklang mit den vom Unternehmer erteilten zumutbaren und klaren Anweisungen zurück.
4. Die Gefahr und die Beweislast für die richtige und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts obliegen dem Verbraucher.
5. Der Verbraucher trägt bei einem Fernabsatzvertrag die direkten Kosten der Rücksendung des Produkts, es sei denn:
a. der Unternehmer hat nicht mitgeteilt, dass der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat, oder
b. der Unternehmer hat angegeben, die Kosten selbst zu tragen.
Bei einem außerhalb der Verkaufsräume geschlossenen Vertrag trägt der Unternehmer die Kosten der Rücksendung des Produkts.
6. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, nachdem er zunächst ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung während der Bedenkzeit verlangt hat, ist der Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs ausgeführten Arbeiten verpflichtet.
7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Ausführung von Dienstleistungen, wenn:
a. der Unternehmer dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung bei Widerruf oder das Musterformular für den Widerruf nicht erteilt hat, oder
b. der Verbraucher nicht ausdrücklich den Beginn der Ausführung der Dienstleistung verlangt hat.
8. Bei einem Widerruf werden alle Zusatzverträge aufgelöst.
E - Verpflichtungen des Unternehmers bei Widerruf
1. Wenn der Unternehmer den Widerruf durch den Verbraucher auf elektronischem Wege ermöglicht, übersendet er nach Empfang unverzüglich eine Empfangsbestätigung.
2. Der Unternehmer erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers, einschließlich der berechneten Lieferkosten, innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Widerrufs. Er kann mit der Rückzahlung warten, bis er das Produkt empfangen hat, außer wenn er das Produkt selbst abholt oder der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgeschickt hat.
3. Soweit nicht anders vereinbart, verwendet der Unternehmer zur Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenlos.
4. Wenn der Verbraucher eine teurere Art der Lieferung gewählt hat als die kostengünstigste Standardlieferung, braucht der Unternehmer die Mehrkosten der teureren Lieferung nicht zu erstatten.
F – Ausschluss vom Widerrufsrecht
Der Unternehmer kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn er frühzeitig vor Vertragsschluss bei seinem Angebot deutlich darauf hingewiesen hat:
1. Dienstleistungsverträge nach vollständiger Ausführung der Dienstleistung, aber nur, wenn:
a. der Beginn der Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung des Verbrauchers erfolgte, und
b. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat.
2. Nach Spezifikationen des Verbrauchers hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
3. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht für eine Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung geöffnet wurde.
4. Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Art mit anderen Produkten vermischt wurden.
Gegenstand 19. Anzahlungsregelung.
(Ausführliche Informationen über diese Regelung sind auf der Website www.cbw-erkend.nlzu finden.)
Diese Regelung ist ausschließlich auf Verträge auf dem Gebiet der Wohnungseinrichtung anwendbar, die in einem physischen Geschäft oder außerhalb der Verkaufsräume (beispielsweise an der Hausanschrift des Verbrauchers, auf der Straße oder auf einer Messe) geschlossen wurden. Die Regelung gilt nicht für Fernabsatzverträge, beispielsweise für den Einkauf in einem Webshop.
Die Regelung ist anwendbar, wenn ein Verbraucher im Falle eines Insolvenz-/Vergleichs-/Schuldenregulierungsverfahrens gegen den Unternehmer ein Produkt und/oder eine Dienstleistung, für die er eine Anzahlung geleistet hat, nicht empfängt. Diese Regelung sieht vor, dass der Verbraucher einen Ersatzvertrag mit einem anderen CBW-anerkannten Einrichtungsgeschäft schließen kann. Die Anzahlung wird durch und auf Kosten dieses anderen CBW-anerkannten Einrichtungsgeschäfts vom Kaufpreis in Abzug gebracht. Es wird kein Geld erstattet.
1. Für die Regelung gelten die folgenden Bedingungen:
a) Der Verbraucher teilt der Stiftung Garantieregelungen CBW (Stichting Garantieregelingen/SG CBW) schriftlich mit, von der Anzahlungsregelung Gebrauch machen zu wollen. Dies ist über www.cbw-erkend.nl möglich. Diese Mitteilung über die Inanspruchnahme muss spätestens drei Monate nach Empfang der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitteilung des Insolvenz-/Vermögensverwalters, auf jeden Fall aber innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Insolvenz/des Vergleichs/der Schuldenregulierung bei der SG CBW eingegangen sein.
b) Der Verbraucher legt hierbei eine Kopie des Vertrags, einen Nachweis über die Anzahlung und eine Kopie der Mitteilung des Insolvenz-/Vermögensverwalters, dass der Vertrag nicht erfüllt und die Anzahlung nicht erstattet wird, vor.
c) Wenn der Insolvenz-/Vermögensverwalter die Mitteilung nach Absatz 1 Buchstabe b nicht innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Insolvenz/des Vergleichs/der Schuldenregulierung vorgelegt hat, kann der Verbraucher dennoch von der Anzahlungsregelung Gebrauch machen. In diesem Fall reicht anstelle der Mitteilung des Insolvenz /Vermögensverwalters im Sinne von Absatz 1 Buchstabe b eine Bestätigung des Insolvenz-/Vermögensverwalters, dass die Forderung des Verbrauchers im Verzeichnis der vorläufig anerkannten Gläubiger aufgeführt ist, aus.
d) Der Verbraucher ist verpflichtet, seine Forderung gegen den ursprünglichen Unternehmer (bis zum maximalen Anzahlungsprozentsatz gemäß Artikel 5 Absatz 2) an die SG CBW zu übertragen.
2. Die SG CBW teilt innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung über die Inanspruchnahme mit, ob ihr stattgegeben wird. Wenn ja, stellt die SG CBW eine schriftliche Erklärung aus, mit der der Verbraucher einen Ersatzvertrag schließen kann. Eine Liste der Unternehmer, die so weit wie möglich im gleichen (Preis-)Segment tätig sind, ist auf www.cbw-erkend.nl einsehbar. Hier wird auch erläutert, auf welche Weise diese Liste zusammengestellt wird. Der Verbraucher kann der SG CBW selbst Vorschläge vorlegen.
3. Für den Abschluss des Ersatzvertrags gelten die folgenden Bedingungen:
a) Der Verbraucher legt die Erklärung der SG CBW im Sinne von Absatz 2 unverzüglich dem Unternehmer vor, mit dem der Ersatzvertrag geschlossen werden soll.
b) Der Verbraucher schließt den Ersatzvertrag innerhalb von sechs Monaten nach Empfang der Erklärung.
c) Die Anzahlung des Verbrauchers wird vom neuen Kaufpreis in Abzug gebracht, jedoch nicht mehr als 25 bzw. 15 % des ursprünglichen Preises und nicht mehr als 25 bzw. 15 % des neuen Kaufpreises, wenn dieser niedriger ist als der ursprüngliche Preis (Rechenbeispiele siehe www.cbw-erkend.nl). Der Prozentsatz von 15 % gilt für:
• Küchen/Badezimmer(-komponenten)/Sanitärprodukte und/oder damit zusammenhängende Arbeiten;
• Parkett, Bodendielen aus Massivholz, Treppenrenovierungen, Linoleum, PVC, Naturstein-, Kies-, (Kies-)Fliesen-, Estrich-, Beton-, Betonlook-, Kork- und Laminatböden und/oder die im Zusammenhang mit diesen Produkten zu verrichtenden Arbeiten;
• etwaige sonstige Produktgruppen und/oder Dienstleistungen, die auf der Website www.cbw-erkend.nl genannt werden.
d) Der Unternehmer, der in der Liste verzeichnet ist, wirkt am Abschluss von Ersatzverträgen mit. Er darf den Abschluss eines Ersatzvertrags nur ablehnen, wenn er der SG CBW gegenüber nachweist, dass dies in seinem Fall unbillig wäre.
e) Der Unternehmer, mit dem der Verbraucher einen Ersatzvertrag schließen will, wendet seinen eigenen normalen Verkaufspreis an. Das braucht nicht derselbe Preis zu sein, den der ursprüngliche Unternehmer berechnet hat. Die Regelung beinhaltet also keine Preisgarantie. Spezielle Aktions-, Räumungs- oder Angebotsartikel können vom Angebot ausgenommen werden.
4. Nicht unter die Anzahlungsregelung fallen:
• Fernabsatzverträge;
• Verträge mit gewerblichen Käufern;
• die Produktgarantie im Sinne von Artikel 15;
• der Abschluss eines Ersatzvertrags ohne vorherige Prüfung durch die SG CBW (siehe Absätze 1 und 2);
• der Teil der Anzahlung, der die genannten maximalen Prozentsätze übersteigt.
Die Regelung kann auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Insolvenzverwalter dafür sorgt, dass er oder ein Dritter den ursprünglichen Vertrag zu denselben Konditionen erfüllen kann.
Gegenstand 20. Streitbeilegung.
1. Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit einer Mindest(kauf)summe von 250 € können sowohl vom Verbraucher als auch vom Unternehmer bei der Stiftung Stichting UitgesprokenZaak.nl anhängig gemacht werden. Informationen zum Ablauf und zur Art und Weise, wie eine Streitigkeit anhängig gemacht werden kann, sind auf der Internetseite www.cbw-erkend.nl oder www.uitgesprokenzaak.nl abrufbar.
2. Der Verbraucher muss zunächst gegenüber dem Unternehmer rügen. Der Unternehmer muss die Gelegenheit erhalten haben:
• auf die Rüge zu reagieren und
• die Rüge anzuerkennen oder zurückzuweisen oder
• einer anerkannten Rüge abzuhelfen. Die Abhilfefrist beträgt 6 Wochen, es sei denn, der Unternehmer hat eine andere angemessene Frist angegeben, die er benötigt, um der Rüge abzuhelfen; im letztgenannten Fall gilt die durch den Unternehmer angegebene Frist.
3. Wenn der Unternehmer angeboten hat, der Rüge abzuhelfen, und der Verbraucher nicht einverstanden ist, muss der Verbraucher dieses Angebot nachweislich ablehnen. Wenn der Verbraucher das Angebot ablehnt, hat der Unternehmer innerhalb von zwei weiteren Wochen einen angepassten Vorschlag zu unterbreiten. Wenn der Verbraucher wiederum nicht einverstanden ist, lehnt er den Vorschlag nachweislich ab; erst dann ist eine Bearbeitung der Streitigkeit möglich.
4. Sind die Voraussetzungen aus Absatz 2 und 3 nicht erfüllt, ist eine Bearbeitung der Streitigkeit nicht möglich.
5. Der Verbraucher kann die Streitigkeit innerhalb von 12 Monaten, nachdem er gegenüber dem Unternehmer gerügt hat, bei der Schiedsstelle einreichen, sofern nicht die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
6. Wenn der Verbraucher eine Streitigkeit bei der Schiedsstelle anhängig macht, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.
7. Wenn der Unternehmer eine Bearbeitung der Streitigkeit durch die Schiedsstelle wünscht, muss er sich an deren Schiedsordnung halten. Wenn der Verbraucher daran nicht mitwirken will, ist der Unternehmer berechtigt, die Streitigkeit bei Gericht anhängig zu machen.
8. Die Schiedsstelle kann die Streitigkeit auf folgende Weise entscheiden:
• durch Vermittlung durch das bearbeitende Mitglied der Schiedsstelle;
• durch Vermittlung durch einen Mediator;
• durch eine verbindliche Entscheidung.
9. Die Schiedsordnung der Schiedsstelle ist auf der Internetseite www.uitgesprokenzaak.nl abrufbar.
10. Die Bearbeitung einer Streitigkeit ist gebührenpflichtig. Die Tarife sind abrufbar auf der Internetseite www…….
11. Ausschließlich das Gericht oder die vorgenannte Schiedsstelle ist befugt, Streitigkeiten zu bearbeiten. Bei Online-Käufen darf eine Streitigkeit auch beim Europäischen Portal für die Online-Streitbeilegung (http://ec.europa.eu/odr) anhängig gemacht werden.
12. Außerhalb der Niederlande wohnhafte Verbraucher sorgen selbst auf eigene Kosten dafür, dass das beanstandete Produkt bei der Schiedsstelle von einem Sachverständigen beurteilt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, reicht ein von einem Sachverständigen einer im Wohnsitzland des Verbrauchers anerkannten Streitbeilegungsstelle erstelltes und von einem anerkannten Übersetzer in die niederländische oder englische Sprache übersetztes Sachverständigengutachten aus.
13. Falls der Verbraucher (teilweise) bezahlt hat und der Unternehmer ohne (gerechtfertigten) Grund nicht liefert oder sich im Zusammenhang mit einer vereinbarten Lieferung nicht mehr meldet, ist die Schiedsstelle lediglich verpflichtet, einen Vermittlungsversuch zu unternehmen, woraufhin die Bearbeitung endet. Ist die Vermittlung nicht erfolgreich, erhält der Verbraucher die Gebühr zurück.
Gegenstand 21. Erfüllungsgarantie.
1. Die SG CBW gewährleistet die Umsetzung einer von der Schiedsstelle erteilten verbindlichen Entscheidung und einer vom Mediator festgelegten Einigung, es sei denn:
• der Unternehmer hat die verbindliche Entscheidung innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung zur Prüfung einem Gericht vorgelegt, außer wenn das Gericht die verbindliche Entscheidung bestätigt und der Unternehmer nicht in Berufung geht;
• es liegt ein in Artikel 20 Absatz 13 beschriebener Fall vor.
Der Verbraucher muss die Erfüllungsgarantie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Frist, in der der Unternehmer die verbindliche Entscheidung oder die Einigungsvereinbarung hätte umsetzen müssen, schriftlich bei der SG CBW (über www.cbw-erkend.nl) geltend machen.
2. Die SG CBW wird dem Unternehmer nach Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie immer erst die Möglichkeit zur Erfüllung einräumen. Der Verbraucher wirkt daran auch dann mit, wenn die durch die Schiedsstelle gesetzten Fristen abgelaufen sind.
3. Die SG CBW erteilt keine Erfüllungsgarantie, wenn:
a) ein Insolvenz-/Vergleichs-/Schuldenregulierungsverfahren gegen den Unternehmer eingeleitet wurde;
b) der Unternehmer seine Unternehmung faktisch beendet hat. Maßgeblich ist das Datum der Eintragung der Beendigung der Unternehmung in das Handelsregister oder das frühere Datum, an dem die SG CBW die faktische Beendigung der (Verkaufs-)Aktivitäten der Unternehmung nachweisen kann.
4. Wenn die Schiedsstelle einen Unternehmer sowohl zur Leistung einer Zahlung als auch zur Ausführung von Arbeiten verpflichtet, erfolgt die Ausführung der Arbeiten vor der Zahlung, auch wenn die verbindliche Entscheidung eine andere Reihenfolge vorsieht.
5. Wenn die verbindliche Entscheidung den Unternehmer verpflichtet, ein Produkt zurückzunehmen, muss der Verbraucher daran mitwirken und dem Unternehmer Gelegenheit zur Rücknahme bieten. An den Verbraucher zurückzuzahlende Beträge müssen erst nach der Rücknahme ausgezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn die verbindliche Entscheidung eine andere Reihenfolge vorgibt, es sei denn, der Unternehmer wirkt an der Umsetzung der verbindlichen Entscheidung nicht mit.
6. Die Garantie ist beschränkt auf:
a) 10.000 € je verbindlicher Entscheidung. Der Verbraucher überträgt seine Forderung (im Wege einer Abtretung) bis zur Höhe des ausgezahlten Betrags an die SG CBW. SG CBW wird sich innerhalb der Grenzen der Zumutbarkeit bemühen, den säumigen Teilnehmer hinsichtlich ihrer Forderung und eventuell der Restforderung des Verbrauchers ohne Kosten für den Verbraucher in Regress zu nehmen. Wenn der Teilnehmer verklagt wird, muss der Verbraucher aus praktischen Gründen auch den Mehrbetrag an SG CBW abtreten; und
b) bei Insolvenz-, Vergleichs- oder Schuldenregulierungsverfahren oder faktischer Beendigung der (Verkaufs-)Aktivitäten der Unternehmung:
• maximal 2.269 € pro Streitfall für Küchen, Badezimmer oder Sanitäreinrichtungen und damit zusammenhängende Arbeiten oder maximal 1.361 € pro Streitfall für sonstige Produkte/Dienstleistungen und
• 25.000 € pro Teilnehmer für alle Inanspruchnahmen der Erfüllungsgarantien zusammen. Nach Ablauf der Frist, innerhalb deren der Verbraucher die Erfüllungsgarantie in Anspruch nehmen kann, wird die SG CBW für (die) begründete(n) Inanspruchnahme(n) der Erfüllungsgarantie des Verbrauchers (der Verbraucher) eine Auszahlung vornehmen. Wenn der Gesamtbetrag der Inanspruchnahmen 25.000 € übersteigt, wird die SG CBW eine verhältnismäßige Auszahlung vornehmen. Eine Auszahlung soll nach Möglichkeit innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der äußersten Frist für die Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie erfolgen.
Die letzten beiden Sätze von Absatz 6 Buchstabe a sind hier ebenfalls anwendbar.
Gegenstand 22. Niederländisches Recht.
Für alle Verträge, auf die diese Geschäftsbedingungen anwendbar sind, gilt das niederländische Recht. Wenn der Verbraucher in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden ansässig ist und ihm dieses Land weitergehende Rechte zuerkennt, wendet der Unternehmer diese Rechte an.
Copyright INretail, Postbus 762, 3700 AT Zeist, Niederlande
Rechtlicher Hinweis: Dieses Dokument ist eine Übersetzung des offiziellen niederländischen Dokuments. Im Falle von Unterschieden zwischen beiden Fassungen hat der niederländische Originaltext Vorrang.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf über den Webshop
Gegenstand 1. Geltungsbereich.
Für alle Bestellungen über den Online-Shop der Riviera Maison B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande durch Verbraucher, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Fassung.
Gegenstand 2. Vertragsabschluss.
2.1 Vertragspartner für Ihre Bestellungen ist die Rivièra Maison B.V., mit Sitz in Beiraweg 15, 1047 HN Amsterdam/die Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer.
Nummer der Handelskammer : 34.11.53.27 - USt-IdNr : NL808050461B01
2.2 Bei unserem Internetangebot handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern eine Einladung an Sie, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Dies geschieht, indem Sie Artikel in den virtuellen Warenkorb legen und am Ende Ihres Bestellvorgangs den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklicken. Unmittelbar danach erhalten Sie eine Nachricht des Eingangs Ihres Angebots (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme dar. Die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgen durch unsere Warenlieferung und den Versand einer damit korrespondierenden Nachricht (Versandbestätigung).
2.3 Wenn Ihre Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass Sie für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhalten. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande.
2.4 Wir verkaufen an Verbraucher sämtliche Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen; dies gilt sowohl für die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer einzigen Bestellung als auch im Rahmen mehrerer Bestellungen desselben Produkts, die zusammen eine haushaltsmäßige Menge überschreiten.
2.5 Wir versenden ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands.
Gegenstand 3. Widerruf WIDERRUFSBELEHRUNG.
3.1 Widerrufsfrist, Widerrufserklärung: Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware bzw. im Falle einer einheitlichen Bestellung die letzte Ware bzw. im Falle der Lieferung in mehreren Teilsendungen oder Stücken die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten haben, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Riviera Maison B.V.) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können das Widerrufsformular auf unserer Homepage verwenden oder uns anderweitig eindeutig über Ihren Widerruf informieren. Sollten Sie das Widerrufsformular auf unserer Homepage nutzen, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.2 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Kaufvertrag vollständig widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen für die erworbenen Waren, die wir von Ihnen erhalten haben, und wir erstatten Ihnen die Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung. Retournieren Sie nur einen Teil der Bestellung, werden die Kosten der Anlieferung nicht rückerstattet. Diese Rückzahlung wird unverzüglich und spätestens, vorbehaltlich der unten genannten Situationen, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag erfolgen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren abgesandt haben, je nachdem, welches Ereignis früher eintreten ist. Sie müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet haben, zurücksenden, es sei denn wir haben Ihnen angeboten, die Ware abzuholen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf dieser Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie haben die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn wir haben uns bereit erklärt, diese Kosten zu tragen. Nicht per Post versandfähige Waren können auf Ihre Kosten bei Ihnen abgeholt werden. Sie haben Wertersatz für einen Wertverlust der Waren zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
3.3 Ausnahmen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen: 1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, 2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, 3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, 4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, 5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, 6. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, 7. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen. ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Gegenstand 4. Preise, Versandkosten, Zahlungsarten, Eigentumsvorbehalt.
4.1 Alle Preiseangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2 Alle Preiseangaben verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Die Kosten für den Versand betragen für:
- Accessoires mit einem Bestellwert bis zu € 75,00 € 7,95;
- Accessoires mit einem Bestellwert über € 75,00 werden kostenlos zugestellt.
- Kleinmöbel mit einem Bestellwert bis zu € 500,00 betragen € 75,00
- Kleinmöbel mit einem Bestellwert über € 500,00 werden kostenlos zugestellt.
- Möbel mit einem Bestellwert bis zu € 1000,00 betragen € 75,00
- Möbel mit einem Bestellwert über € 1000,00 werden kostenlos zugestellt.
4.3 Sie können den Kaufpreis mittels DIRECTeBanking („Sofortüberweisung“), mittels Kreditkarte oder nach Erhalt der Ware und der Rechnung („Kauf auf Rechnung“) bezahlen.
4.4 Alle Texte und Tarife sind bis auf Weiteres gültig und stehen unter Vorbehalt von Tipp- und Druckfehlern.
Gegenstand 5. Lieferung.
5.1 Wir versenden ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands.
5.2 Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte zumindest zurzeit nicht verfügbar sind, werden wir Sie darüber informieren. Sie können die Bestellung dann stornieren.
5.3 Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil Sie bzw. eine von Ihnen beauftragte Person nicht unter der von Ihnen angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt Ihnen mit angemessener Frist angekündigt wurde, tragen Sie die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
5.4 Möbel liefern wir nur bis zur Haustür im Erdgeschoss. Möbel werden nicht montiert. 6. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Kontaktinformationen
Rivièra Maison B.V.
Beiraweg 15
1047 HN Amsterdam
NIEDERLANDE
E-mail: contact_us@riviera-maison.nl
Telefonnummer: 020 - 723 21 99
Aktionsbedingungen: Produktbesprechungen
Diese Bedingungen gelten für die Aktion "Die Chance auf einen Rivièra Maison Geschenkgutschein im Wert von 100 €"
-
Allgemeines
-
Geltungsbereich
-
Diese Bedingungen gelten für die Aktion "Die Chance auf einen Rivièra Maison Geschenkgutschein im Wert von 100 €", nachstehend: "Aktion", organisiert von Rivièra Groothandel B.V., Geschäftssitz Amsterdam, Beiraweg 15, 1047 HN, nachstehend: Rivièra Maison.
-
Für die Aktion gilt der Verhaltenskodex für verkaufsfördernde Gewinnspiele. Rivièra Maison handelt gemäß diesem Verhaltenskodex.
-
Durch seine Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Aktionsbedingungen.
-
-
-
Die Aktion
-
Spezifizierung der Aktion
-
Die Aktion läuft vom 7. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021, nachstehend: "Aktionszeitraum".
-
Teilnehmer, die sich an der Aktion außerhalb des Aktionszeitraums beteiligen, können den Preis nicht gewinnen.
-
Durch seine Teilnahme an dieser Aktion bekommt der Teilnehmer jeden Monat die Chance, einen Rivièra Maison Geschenkgutschein im Wert von 100 € zu gewinnen, nachstehend: "Preis".
-
Diese Aktion gilt ausschließlich innerhalb der Niederlande.
-
-
Teilnahme
-
Teilnahmeberechtigt an der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in den Niederlanden. Der Teilnehmer muss sein Alter auf Nachfrage seitens Rivièra Maison nachweisen.
-
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Aktion sind: Mitarbeiter von Rivièra Maison, mit Rivièra Maison verbundene Unternehmen sowie Personen, die direkt und/ oder indirekt an der Organisation/ Realisierung dieser Aktion beteiligt sind.
-
Die Gewinner der Aktion erteilen Rivièra Maison Zustimmung, ihren Namen öffentlich im Zusammenhang mit dieser Aktion zu erwähnen.
-
-
Ermittlung der Gewinner
-
Ein Teilnehmer kann höchstens eine Besprechung pro Produkt platzieren. Jeder Teilnehmer kann höchstens einen Preis gewinnen.
-
Rivièra Maison ermittelt jeden Monat den Gewinner des Preises.
-
Über das Ergebnis wird mit den Teilnehmern kein Schriftwechsel geführt.
-
Der Gewinner wird über die angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert. Falls ein möglicher Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen reagiert, geht der Preis an einen anderen, von Rivièra Maison ausgewählten Teilnehmer.
-
Reagiert der Gewinner nicht oder zu spät, verfällt sein Anspruch auf den Preis.
-
Der Preis kann nicht in Geld eingetauscht werden.
-
-
-
Haftung
-
Haftung seitens Rivièra Maison
-
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, vorbehaltlich zwingender Rechtsvorschriften.
-
Der Teilnehmer ist selbst für die korrekte Angabe und den korrekten Versand seiner Daten verantwortlich.
-
Rivièra Maison kann für technische Probleme auf der Website von Rivièra Maison nicht haftbar gemacht werden. Das Unternehmen ist auch nicht verantwortlich für den Ausfall oder ein nicht korrektes Funktionieren der Website auf dem Computer des Teilnehmers, was diesen von einer wirksamen Teilnahme an der Aktion ausschließt. Es haftet auch nicht für die folgenden Punkte, unter anderem:
-
technische Defekte und/ oder Verzögerungen jedweder Art;
-
Defekte im Internetverkehr (Unterbrechung der Verbindung etc.).
-
-
Rivièra Maison haftet nicht für eventuelle Fehlleistungen von Post- oder Versandunternehmen (zum Beispiel Verzögerungen, Streik, Beschädigung oder Verlust). Sollte weder der Teilnehmer, noch ein Mitbewohner oder eine andere anwesende Person einen als Einschreiben versandten Preis bei der Zustellung in Empfang nehmen können, muss der Teilnehmer den Preis zu einem späteren Zeitpunkt selbst abholen (zum Beispiel bei einer Postfiliale oder Postagentur oder Ähnlichem). In einem solchen Fall haftet der Anbieter nicht, falls der Teilnehmer den Preis nicht abholt oder der Preis von einer unbefugten Person in Empfang genommen wird, auch nicht, falls das Post- oder Versandunternehmen keine Nachricht oder sonstige Mitteilung hinterlassen hat oder bei Verlust oder unzumutbarer Beschädigung dieser Nachricht oder Mitteilung.
-
-
-
Schlussbestimmungen
-
Vorbehalt
-
Rivièra Maison behält sich jederzeit das Recht vor, ohne vorherige oder nähere Ankündigung:
-
Teilnehmer von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen, sofern das Unternehmen der Meinung ist, dass diese die Aktion missbrauchen, nicht gemäß diesen Aktionsbedingungen handeln, betrügerisch handeln und/ oder die Aktion unrechtmäßig zu beeinflussen versuchen;
-
Änderungen und Verbesserungen an der Aktion vorzunehmen oder den Zugang zu der Aktion einzuschränken und/ oder zu beenden;
-
diese Aktionsbedingungen, sonstige Bedingungen und die Preise zu ändern oder die Aktion frühzeitig zu beenden, sofern das Unternehmen dies nach eigenem Ermessen für erforderlich hält. Etwaige Änderungen werden gegebenenfalls in einer überarbeiteten Version dieser Aktionsbedingungen angezeigt.
-
-
In den nicht von diesen Bedingungen geregelten Fällen trifft Rivièra Maison eine Entscheidung.
-
-
Fragen und Beschwerden
-
Fragen und Beschwerden bezüglich dieser Aktion können Sie an Rivièra Maison über die folgende E-Mail-Adresse richten: contact_us@riviera-maison.nl.
-
Für diese Aktion und die Aktionsbedingungen gilt das niederländische Recht. Streitfälle werden ausschließlich beim zuständigen Richter in Amsterdam anhängig gemacht.
-
-
Datenschutz
-
Bei seiner Teilnahme erteilt der Teilnehmer Zustimmung zur im Zusammenhang mit der Aktion erfolgenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden hauptsächlich zur Durchführung der Aktion sowie zur Preisübergabe genutzt.
-
Eventuell zur Teilnahme übermittelte Adress- und Kontaktdaten werden ausschließlich genutzt, um die Gewinner der Aktion zu kontaktieren.
-
Durch Ankreuzen des entsprechenden Faches im Newsletter von Rivièra Maison stimmt der Teilnehmer zu, den Newsletter von Rivièra Maison zweimal wöchentlich zu empfangen. Der Teilnehmer kann sich bei jedem Newsletter wieder abmelden.
-
Rivièra Maison ist für die korrekte Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne der (niederländischen) Datenschutz-Grundverordnung (AVG) verantwortlich.
-
Unter der AVG hat jeder gewisse Rechte. Um Ihre Rechte geltend zu machen, können Sie uns kontaktieren. Lesen Sie die Datenschutzerklärung auf unserer Website für weitere Informationen.
-
-